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PVE: Novelle soll Ausgabe beschleunigen

Die Novelle des Primärversorgungsgesetzes ist kürzlich in Kraft getreten. Ziel war es, den niedergelassenen Bereich deutlich auszubauen.

Die Novelle des Primärversorgungsgesetzes ist kürzlich in Kraft getreten. Ziel war es, den niedergelassenen Bereich deutlich auszubauen.

Mit der Novelle werden nun auch Kinder-Primärversorgungseinheiten (PVE) ermöglicht, zudem können PVE auch an Wochenenden und Feiertagen zur Akutversorgung öffnen. Ein neues Auswahlverfahren für PVE soll Gründungen rascher ermöglichen und Versorgungslücken füllen: Statt den aktuell 45 PVE soll sich die Zahl bis 2025 verdreifachen, denn durch die Änderungen geht die Gründung einfacher und schneller.
Der ärztliche Teil des Kernteams kann auch nur aus Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde bestehen oder aus einer Kombination von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten. Auch Angehörige gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe, die zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind und in der Primärversorgungseinheit hauptberuflich tätig sind, dürfen nun Gesellschafter einer Primärversorgungseinheit sein, wobei eine solche Gruppenpraxis als GmbH betrieben werden muss und die Ärzte die Gesellschaftermehrheit halten müssen.
Sind in einer Versorgungsregion zwei Stellen für Allgemeinmediziner oder Kinderärzte unbesetzt, haben die Ärztekammer und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) künftig sechs Monate Zeit, neue Mediziner zu finden. Danach können Land und ÖGK in Abstimmung mit den anderen Krankenversicherungsträgern gemeinsam die Ausschreibung einer Primärversorgungseinheit initiieren. Das bringt ein schnelleres Auswahlverfahren für PVE.

Diskrepanz zwischen Gesamtvertrag und Gesetzesnovelle
Jede PVE besteht nach den Vorgaben der Novelle aus einem Kernteam mit mindestens zwei anstatt bisher drei Ärzten für Allgemeinmedizin und ein oder mehreren Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ordinationsassistenten. Die Ärztekammer sieht bei der Reform der Primärversorgung durchaus gute Ansätze, doch die Gesamtverträge würden zur Gründung von Primärversorgungseinheiten weiterhin mindestens drei Ärzte vorgeben. „Auf diese Diskrepanz zwischen Gesamtvertrag und Gesetzesnovelle haben wir mehrfach hingewiesen. Wir wollen, dass künftig auch Einzelordinationen mit der Anstellung eines zweiten Arztes eine Primärversorgungseinheit gründen können. Bisher gibt es die Möglichkeit nur für aus zwei Ärzten bestehende Gruppenpraxen bei Anstellung eines dritten Kollegen“, sagt der Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, Dr. Erik Randall Huber.
Positiv sieht die Ärztekammer die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Errichtung von Kinder-Primärversorgungseinheiten. „Folgen muss nun auch die Möglichkeit zur Errichtung von Fachgruppen-übergreifenden Primärversorgungseinheiten“, so Huber. Er weist darauf hin, dass auch die Frage, wie nicht-ärztliche Gesundheitsberufe als Gesellschafter im Auswahlverfahren bewertet werden, noch nicht beantwortet ist. Schwierig ist nach Ansicht von Huber schon der erste Schritt der Gründung: das Finden einer geeigneten Immobilie, denn für Vermieter sind Ärzte keine attraktive Klientel, denn sie verlieren bei Vermietung an Ärzte oder an ärztliche PVE den Vorsteuerabzug. „Das Problem besteht bereits seit 2012 und wird von der Ärztekammer seit Jahren an die Politik herangetragen. Bis dato ohne Lösung“, resümiert Huber.

Gesundheitsversorgung für Kinder
Die Österreichische Gesundheitskasse, BVAEB, SVS und KFA sowie die Wiener Ärztekammer haben sich auf Rahmenbedingungen geeinigt, die eine Umsetzung von kindermedizinischen Zentren und Kinder-Primärversorgungseinheiten ermöglichen. Seit Kurzem sind neun Standorte im Rahmen eines Pilotprojekts ausgeschrieben. „Die neuen Zentren und PVE speziell für Kinder bieten nun auch Ärzten der Kinderheilkunde die Möglichkeit, in interdisziplinären Teams zusammenarbeiten“, erklärt Mario Ferrari, Vorsitzender des Landesstellenausschusses der ÖGK in Wien.

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v. l.: Mario Ferrari, Vorsitzender des ÖGK Landesstellenausschusses in Wien, Dr. Erik Randall Huber, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Wien, Dr. Peter Voitl, Kinderarzt und Fachgruppenobmann für Kinder- und Jugendheilkunde der Ärztekammer für Wien